Für den Sprengel AMPASS, Tulfes, Rinn, Aldrans, Lans, Sistrans, Patsch.
Der Dienst beginnt immer am angegebenen Tag 7:00 Uhr und geht bis zum nächsten Tag 7:00 Uhr. Der Arzt, der den kurativen Dienst versorgt, ist auch für sprengeldienstliche Sachen zuständig und zu verständigen.
Bei Todesfällen im Heim St. Martin nach 19:00 bitten wir den diensthabenden Arzt am darauffolgenden Tag ab 7:00 zu verständigen
NEU: Am Wochenendbereitschaftsdienst (Samstag und Sonntag und Feiertag) beginnt der Dienst um 9 Uhr und endet um 21 Uhr.
An den Wochendiensten (Montag – Freitag) wird auch vermutlich eine Neuerung der Zeiten kommen, darüber werden wir euch informieren, wenn der Beschluss in Kraft tritt.
Achtung: Ich bitte Sie auch höflichst, die angegebenen Handynummern nur zu Dienstzwecken zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Es passiert immer wieder, dass Privatpersonen an den Diensthandys anrufen, um medizinische Auskünfte zu bekommen, gleichzeitig bitte ich auch darum, den Sprengelarzt nur für sprengelärztliche Tätigkeiten und nicht für kurative Behandlungen zu verständigen ist. Ebenso bei psychischen Erkrankungen ist zuerst der Hausarzt bzw. am Wochenende und an Feiertagen der diensthabende Arzt der jeweiligen Gemeinde zu verständigen.
Bei notwendigen „Zwangseinweisungen“ nach §8UBG ist immer zuerst die Polizei zu verständigen, die dann – wenn nötig – den Sprengelarzt hinzuziehen wird.
Bei Rückfragen, Anregungen, aber auch Kritik stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Schöne Grüße
Dr Klaus Schweitzer
Weiher 7
6075 Tulfes
med@schweitzer.tirol
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28.03.2025