Das Land Tirol würdigt langjährige Ehen mit einer Jubiläumsgabe aus Anlass einer Jubelhochzeit (50, 60 oder 70 Ehejahre).
Ab dem 01. Jänner 2026 gelten folgende Regelungen:
Bitte bringen Sie nachfolgende „ORIGINAL“-Dokumente mit:
Der Antrag für die Jubiläumsgabe muss von beiden Eheleuten vor Ort im Gemeindeamt, sowie vom Bürgermeister unterschrieben werden und wird anschließend zur Genehmigung an das Land Tirol geschickt.
Formular Jubiläumsgabe (88 KB) - .PDF
15.12.2025