Jubiläumsgabe zur Jubelhochzeit - ab Jänner 2026 neues Antragsverfahren

Land Tirol

Das Land Tirol würdigt langjährige Ehen mit einer Jubiläumsgabe aus Anlass einer Jubelhochzeit (50, 60 oder 70 Ehejahre).  

Ab dem 01. Jänner 2026 gelten folgende Regelungen:

  • Die Jubiläumsgabe beträgt € 500,00 für Goldene (50 Jahre), Diamantene (60 Jahre) und Gnaden-Hochzeiten (70 Jahre)
  • Voraussetzungen:
    1. Beide Ehepartner müssen EU-Staatsbürger sein
    2. Gemeinsamer Wohnsitz in Tirol seit mindestens 25 Jahren
    3. Bestehende eheliche Lebensgemeinschaft
  • Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Jubelhochzeit bei der Wohnsitzgemeinde eingebracht werden
  • Die Anträge werden von den Gemeinden an die Abteilung Repräsentationswesen des Landes Tirol weitergeleitet
  • Jeder Antrag muss vollständig ausgefüllt sein und ZMR-Auszüge als Nachweis des 25-jährigen gemeinsamen Wohnsitzes enthalten.
  • Nach Prüfung wird eine Urkunde erstellt, die vom Landeshauptmann unterzeichnet wird, die Übergabe erfolgt durch die Bezirkshauptmannschaft und dem Bürgermeister
  • Bei Tod eines Ehepartners nach Antragstellung wird die Jubiläumsgabe dem überlebenden Partner gewährt

Bitte bringen Sie nachfolgende „ORIGINAL“-Dokumente mit:

Der Antrag für die Jubiläumsgabe muss von beiden Eheleuten vor Ort im Gemeindeamt, sowie vom Bürgermeister unterschrieben werden und wird anschließend zur Genehmigung an das Land Tirol geschickt.

 

Formular Jubiläumsgabe (88 KB) - .PDF

15.12.2025