Das Land Tirol gewährt bei der Feier einer Jubelhochzeit (50, 60 oder 70 Ehejahre) eine Jubiläumsgabe.
Die Jubiläumsgabe beträgt:
Goldene Hochzeit (50 Jahre) – € 750,-Diamantene Hochzeit (60 Jahre) – € 1.000,-Gnadenhochzeit (70 Jahre) - € 1.100,-
Voraussetzungen:
- EU-Staatsbürgerschaft beider Eheleute - gemeinsamer Wohnsitz in Tirol seit mind. 25 Jahren bis zur Jubelhochzeit - bestehende eheliche Lebensgemeinschaft
Der Antrag ist von den Eheleuten spätestens innerhalb eines Jahres nach der Jubelhochzeit in der Wohnsitzgemeinde einzureichen, bitte bringen Sie nachfolgende „ORIGINAL“-Dokumente mit:
Der Antrag für die Jubiläumsgabe muss von beiden Eheleuten vor Ort im Gemeindeamt, sowie vom Bürgermeister unterschrieben werden und wird anschließend zur Genehmigung an das Land Tirol geschickt.
17.02.2025