Hundehalter aufgepasst - seit Juli gelten neue tierschutzrechtliche Regeln

Veröffentlichungsdatum03.08.2026Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
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Seit 1. Juli 2026 gilt österreichweit nach dem Tierschutzgesetz eine neue bundesweite Pflicht zur Erbringung eines Sachkundenachweises für Tierhalter, die zukünftig Hunde (auch Reptilien oder Amphibien und bestimmte Papageienvögel ) halten möchten.

Vor der Anschaffung ist ein 4-stündiger Theoriekurs 

https://www.tirol.wifi.at/kurs/15834x-tiroler-ersthundehalter-sachkundenachweis

zu absolvieren, welcher in Tirol laut Tiroler Landespolizeigesetz für Ersthundehalter schon seit 01.10.2020 verpflichtend ist.

Neu hinzu kommt,  dass aktuell alle Hundehalter österreichweit, welche einen mindestens 6 Monate alt Hund besitzen, innerhalb von einem Jahr nach Anschaffung, die Erfüllung einer zweistündigen Praxiseinheit mit dem jeweiligen Hund nachzuweisen haben.

Der Sachkundennachweis vom Theoriekurs ist bei der Hundeanmeldung vorzulegen, der Praxisteil innerhalb eines Jahres!


Nachfolgend der Link für weitere Informationen:

https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/veterinaer/sachkundenachweis-fuer-tierhalterinnen-in-tirol/